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Geschäftsbedingungen Colorquarzboden, Bodenbeschichtung

Geschäftsbedingungen Colorquarzboden, Bodenbeschichtung

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Colorquarzboden/Einstreubelag/Bodenbeschichtung

Der Rohstoff für unseren Colorquarzboden sind mehrfach gewaschene, hochwertige Naturquarze, die sorgfältig in die gewünschten Korngröße klassiert (gesiebt) werden.

Im Naturquarz gibt es Farbtonunterschiede innerhalb des Gemisches einer Körnung(sgruppe), die nach dem Einfärben das lebendige Farbenspiel des Colorquarzes begründen. Es gibt auch Farbtonunterschiede zwischen den verschiedenen Körnungen, sodass ein und derselbe Farbton des Colorquarzes je nach Körnung etwas anders ausfällt. Außerdem kann es Farbtonunterschiede im Naturquarz bei Lieferungen zu verschiedenen Zeitpunkten geben.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Farben in dieser Farbkarte Druckfarben sind und somit die Brillanz des Colorquarzes nicht voll zum Ausdruck kommt.

Es kann nicht gewährleistet werden, dass, insbesondere wegen der Verschiedenartigkeit der Oberflächenbeschaffenheit einzelner Steine sowie bei sehr großen Flächen eine optisch vollständige Gleichmäßigkeit bzw. Ansatzfreiheit erreicht wird. Hierbei handelt es sich um keinen Mangel der Werksleistung sondern um eine nicht vermeidbare Folge.

Verarbeitung Colorquarz und Bodenbeschichtung

Bitte beachten Sie, dass unsere Beschichtungsarbeiten ausschließlich bei trockenem und warmem Wetter (Umgebungs- und Bodentemperatur + 10 C) ausgeführt werden können, um ein einwandfreies Arbeitsergebnis zu erreichen.

Das verarbeitete Material passt sich den Gegebenheiten des Untergrundes an. Unebenheiten und Vertiefungen werden durch den Anstrich oder die Beschichtung nicht ausgeglichen. Für herabfallende Schmutzteile, wie z.B. Blätter, Insekten, Staub etc, sowie einsetzende Regenschauer während des Aushärtungsprozesses haben wir nicht einzustehen. Die Absicherung der Beschichtung erfolgt bauseits durch den AG.

Die Beschichtung wird in Handarbeit hergestellt und es kann sogar bei geübten Handwerkern zu sogenannten Kellenschlägen und kleinen Unebenheiten kommen. Diese sind sehr selten, können aber nicht immer ausgeschlossen werden.

Eine Reklamation aus vorgenannten Gründen ist somit ausgeschlossen, da es sich nicht um einen Mangel unserer Werksleistung handelt.

Gewährleistung

Für die ausgeführten Leistungen wird eine Gewährleistung nach BGB für 5 Jahre übernommen.

Reklamationen

Reklamationen über Unebenheiten werden nach der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 geprüft und bewertet.

Bei Reklamationen zu der Oberflächenbeschaffenheit sind die Prüfkriterien der „Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen (Richtlinie-Oberfläche -Rili-Ofl) Punkt 4.1“ des Arbeitskreises der Sachverständigen im bayerischen Maler- und Lackierhandwerk anzuwenden.

Für Streitigkeiten wird ausdrücklich Folgendes vereinbart: Vor Bemühen der Gerichte ist grundsätzlich die Einschaltung eines Mediators vorgesehen. Die Kosten dafür sind von beiden Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Sollte bei diesem Termin keine Einigung erreicht werden, gilt der Gerichtsstand Herborn für beide Seiten als verbindlich vereinbart.

Reinigung und Pflege

Dauerhaft schönes Aussehen von Colorquarzböden erfordert regelmäßige Pflege und Reinigung. Eine Erstpflege ist beim Colorquarzboden direkt nach der Verlegung nicht erforderlich, wenn dieser eine Kopfversiegelung erhalten hat und somit ein ausreichender Oberflächenschutz des Colorbodens vorhanden ist. Bei nachhaltigen Gewerken ist der Colorboden mit Filzpappe, Folie o.ä. gegen Verschmutzung zu schützen. Bitte beachten Sie, dass eine chemische Beanspruchbarkeit erst nach sieben Tagen gegeben ist.

Boden mit Porenverschluss-zusätzlicher Versiegelung: im Naß- oder Feuchtwischverfahren reinigen, am besten mit heißem Wasser unter Zugabe von handelsüblichen neutralen Reinigungsmitteln ohne Zusätze von Zitronen- oder Orangen-Duftstoffen. Mit klarem Wasser nachwischen. Überschüssiges Wasser mit Wischtüchern aufnehmen.

Fleckentfernung: Eingetragener, klebender Schmutz, wie z.B. Kaugummi, sollte nach Möglichkeit sofort entfernt werden.

Frischer Kaugummi kann mit einem Vereisungsspray versprödet werden und lässt sich dann mit einer Bürste beseitigen. Über längere Zeit nicht entfernte hartnäckige Verschmutzungen lassen sich meist nicht mehr rückstandslos entfernen. Bei Verwendung handelsüblicher Fleckentferner oder Lösemittel empfiehlt es sich, an einer unauffälligen Stelle zuerst einen Versuch durchzuführen. Für etwaige Farbveränderungen können wir keine Garantie übernehmen.

Grundreinigung: Eine Grundreinigung des Colorquarzbodens bei gewerblich genutzten Flächen kann je nach Schmutzanfall wöchentlich notwendig sein. Im Wohnbereich ist die Grundreinigung je nach Schmutzanfall 2 – 4 Mal jährlich durchzuführen. Hierzu empfiehlt sich der Einsatz von Reinigungsmaschinen. Flächen nicht mit Hochdruckreinigern bearbeiten! Handelsübliche säure- oder phosphathaltige Grundreiniger in konzentrierter Form können Farbtonveränderungen und die Zersetzung des Bindemittels bewirken. Gleiches gilt für Oxidationsmittel und Lösemittel. Für etwaige Schäden können wir keine Garantie übernehmen.

Nachversiegelung: Colorquarzböden können auch nachträglich versiegelt werden. Voraussetzung ist ein fleckenfrei gereinigter Belag und eine ausreichende Trocknungszeit. Fragen Sie uns nach weiteren Informationen.

Verschiedenes

Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages und / oder Vertragsgrundlagen, insbesondere des Merkblattes „Wichtiges und Wissenswertes zum Colorquarzboden und Bodenbeschichtung“ sind nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Gerichtstand für beide Vertragspartner ist das für den Betriebssitz des Auftragnehmers zuständige Amts- oder Landgericht.

Werden gegebenenfalls Teile des Vertrages und / oder Vertragsgrundlagen nichtig, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Flächenpflege

Jährliches einsprühen eines 100% biologisch abbaubarem Pflegemittel zum Schutz der Pflasterfläche. Die Flächenpflege kann jederzeit abbestellt werden. Der Pauschalpreis ist nur gültig im Zuge eines Tourenplanes. Eine separate Anfahrt wird zusätzlich berechnet. (Abrechnung nach Ausführung)

Übergreifender Rasenbewuchs an den Rändern der gepflasterten Flächen und Pflanzen in Bodennähe verhindern das Einsprühen der Steinflächen in diesem Bereich. Wenn eine Bearbeitung der Steinflächen in diesem Bereich erfolgen soll, muss von Ihnen der überhängende Bewuchs zurückgeschnitten, angrenzender Bewuchs geschützt und das Abstechen von übergreifendem Rasenbewuchs vor Ausführung der Arbeiten durchgeführt werden. Nach dem aufbringen des Pflegemittels kann es zu Wachstumsstörungen (braunfärbung) bei dem Rasenbewuchs in unmittelbarer Nähe zu der Pflasterfläche kommen. Das gleiche gilt für Pflanzen in der Nähe der Pflasterfläche. Für diese Auswirkungen kann keine Gewährleistung oder Schadensersatz übernommen werden.

Gewährleistung

Nur bei Inanspruchnahme der jährlichen Flächenpflege, übernehmen wir eine 10-jährige Gewährleistung des Langzeitschutzes gegen Neubefall der Pflastersteine mit Moos, Flechten und Algen.

Martin Bausanierung GmbH
Zur Dornheck 2
35764 Sinn- Fleisbach

Tel: 02772 – 58 19 95
Fax: 02772 – 58 19 97

E-Mail: info@martin-bausanierung.de
Internet: www.martin-bauservice.de

Handelsregister:
Wetzlar HRB 7781

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